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BGH, 21.09.1976 - KZR 5/75 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 27.10.1972 - KZR 9/71
Anwendbarkeit des Wettbewerbsbeschränkungsgesetzes (GWB) auf Verträge von …
Auszug aus BGH, 21.09.1976 - KZR 5/75
Dies schließt nicht aus, daß die Klägerin im Verhältnis zu der Beklagten verpflichtet ist, auf eine die Beklagten innerhalb der IATA bindende Tarifgestaltung Rücksicht zu nehmen, soweit ihr das ohne unzumutbare Beeinträchtigung ihrer Interessen möglich ist (Urteil vom 27. Oktober 1972 - KZR 9/71 - LM LuftVZO Nr. 2).Wie der erkennende Senat bereits in dem Revisionsurteil vom 27. Oktober 1972 ausgeführt hat (vgl. das im wesentlichen gleichlautende Urteil KZR 9/71 in LM LuftVZO Nr. 2), war die Klägerin berechtigt, aus sachlichen Gründen den bisherigen Einzug des Entgelts von jedem einzelnen Fluggast zum 1. April 1969 aufzugeben und stattdessen von den Flugunternehmen nach Maßgabe der Zahl der bei der Landung der Flugzeuge an Bord befindlichen Passagiere eine zusätzliche Landegebühr zu fordern, sofern sich diese von der Luftfahrtbehörde genehmigte Regelung im Rahmen der Billigkeit hielt.